FDP Interlaken gegen goldenen Fallschirm

An der letzten Parteiversammlung hat sich die FDP Interlaken gegen die Einführung einer Abgangsentschädigung und gegen die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung für den Gemeindepräsidenten entschieden

Bereits in der Vernehmlassung zur Behördenreorganisation hat sich die FDP Interlaken mehrfach ablehnend zur Abgangsentschädigung und zur Aufhebung der Amtszeitbeschränkung geäussert. Seit der französischen Revolution ist die Amtszeitbeschränkung ein vielbeachtetes Demokratieprinzip. Die Begrenzung der Machtdauer verhindert eine schleichende Zementierung von Macht- und Gefälligkeitsstrukturen. In vielen politischen und öffentlichen Gremien kennt man daher diese urdemokratische Absicherung. Ein weiterer Vorteil ist die periodische „Blutauffrischung“ alter Gremien durch neue Köpfe und Ideen.


Die FDP kann daher nicht nachvollziehen, warum die Gemeinde Interlaken die Amtszeitbeschränkung für den Gemeindepräsident abschaffen will. Das Argument, man finde in Zukunft keine geeignete Kandidaten, ist nicht logisch. Jeder Amtsträger wird jeweils für eine Legislatur von 4 Jahren gewählt. Eine lebenslange mögliche Wiederwahl wird daher per se nicht garantiert und ist auch nicht gewollt.


In Interlaken beträgt die maximale Amtsdauer 12 resp. knapp 16 Jahre. Jeder Kandidat kennt diese Endlichkeit der Machtausübung und weiss, wann er spätestens sein Amt einem Nachfolger überlassen muss.


Aus diesem Grund ist auch die Einführung einer finanziellen Abgangsentschädigung bei einer Abwahl des Gemeindepräsidenten falsch. Die Abwahl kann vereinfacht mit einer arbeitsrechtlichen Kündigung durch das Wahlvolk verglichen werden. Da die Abwahl in der Regel etwa 3 Monate vor Legislaturende erfolgt, bleibt einem hochgradig vernetzten Gemeindepräsidenten genügend Zeit, anderweitige neue finanziell interessante Funktionen anzunehmen.


Daher empfiehlt die FDP Interlaken den Stimmbürgern die beiden Vorlagen „Aufhebung der Amtszeitbeschränkung für das Gemeindepräsidium“ und die „Einführung einer Abgangsentschädigung für das Gemeindepräsidium bei Nichtwiederwahl“ am 15. November abzulehnen. Das Budget 2016 mit der neuen Rechnungslegung nach HRM 2 und die verschiedenen Änderungen im Organisationsreglement 2000 werden zur Annahme empfohlen.