FDP lehnt Werkhofvorlage ab

An der Parteiversammlung vom 01. November 2012 fasste die FDP Interlaken für die bevorstehenden Abstimmungsvorlagen die Parolen. Sie lehnt den Um- und Neubau des Werkhofs Interlaken mit der Phase 2 ab.

An der Parteiversammlung vom 01. November beschloss die FDP Interlaken einstimmig die Nein Parole für den Rahmenausführungskredit des Um- und Neubaus des Werkhofs Interlaken. Die FDP Interlaken anerkennt die Notwendigkeit, den alten Werkhof mit einem Neubau zu ersetzen und unterstützt die Bauphase 1 mit einem Investitionsvolumen von CHF 3.971 Mio. Mit der Phase 1 kann zudem die GVB-Entschädigung von CHF 970‘000 vollumfänglich bezogen werden. Die FDP wehrt sich aber gegen die Phase 2, welche Zusatzkosten von CHF 1.859 Mio. verursacht.  Die Phase 2 ist nicht dringend. Sie kann auch in einigen Jahren umgesetzt werden und entlastet dadurch den Steuerhaushalt von Interlaken nachhaltig. Interlaken investiert zurzeit überdurchschnittlich in die Infrastruktur (Strassen, Kanalisationen, Schulhäuser, etc.). Unter Einbezug der Jahresrechnung 2011 wird sich die Nettoverschuldung laut aktuellem Finanzplan von CHF 10.9 Mio. (2011) auf CHF 19.5 Mio. (2014) beinahe verdoppeln. Daher sollten nur die wichtigsten Projekte umgesetzt werden. Deshalb empfiehlt die FDP Interlaken ein „Nein“ in die Urne zu legen, damit im Anschluss der Gemeinderat eine finanziell tragbare Vorlage ohne Phase 2 vorlegen kann.

 

Gemeinde schwächt FDP Argumente im Abstimmungsbüchlein ab
Die FDP musste mit Erstaunen und Enttäuschung feststellen, dass Ihre eingesandten Argumente gegen die Werkhofsvorlage im Abstimmungsbüchlein abgeändert und in abgeschwächter Form abgedruckt wurden. Der eingesandte Text entsprach bezüglich Form und Textlänge vollumfänglich den Vorgaben der Gemeindeschreiberei. Die Abänderungen erfolgten ohne Rücksprache mit der FDP.
Laut dem Wahl- und Abstimmungsreglement (140.1) Art. 3, Abs. 4 darf der Text nur berichtigt werden, wenn dieser offensichtliche Unwahrheiten oder Beleidigungen enthält. Die FDP erwartet daher von der Gemeinde eine Erklärung, warum der Text abgeschwächt, abgeändert und gekürzt wurde.

 

Der Voranschlag für das Gemeindebudget 2013 weist einen unerfreulichen Aufwandüberschuss von 422‘700 Franken aus. Die FDP empfiehlt dem Stimmbürger trotzdem ein JA, da die Gemeinde in wichtige Projekte investiert und das Defizit mit Eigenmitteln gedecket werden kann. Die FDP nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass die IBI für 2013 einen Gewinn von 1.5 Mio Franken budgetiert. Dieser Gewinn bewirkt im integrierten Voranschlag der Gemeinde Interlaken einen buchhalterischen Ertragsüberschuss von 1.1 Mio Franken. Da aber der Gewinn vollumfänglich bei der IBI verbleibt und der Stimmbürger zum IBI-Budget gar kein Mitspracherecht hat, plädiert die FDP, in Zukunft das Gemeinde- und IBI-Budget klarer voneinander abzutrennen.
Die  Gemeindevorlage zur Änderung des Organisationsreglements 2000 betreffend  der Termin der Gemeindewahlen war unbestritten und wird zur Annahme empfohlen.  
Bei der Vorlage zum Tierseuchengesetz (TSG) folgt die FPD Interlaken der Mutterpartei und empfiehlt die Annahme der Vorlage.